Profitieren Sie vom BAFA Förderprogramm für Kälte- und Klimaanlagen

Wenn Sie sich für eine Klimalösung in Ihrer Immobilie interessieren, können Sie unter Umständen von einer aktuellen BAFA Förderung für Kälteanlage profitieren und müssen die Kosten für die Anschaffung oder auch Umrüstung nicht gänzlich alleine tragen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert im Rahmen der Klima-Kälte-Richtlinie seit Februar 2024 Investitionen in energieeffiziente Kälte- und Klimatechnik. Berücksichtigt wird sowohl die Neuanschaffung und Installation von stationären Kälteerzeugern als auch zusätzliche Komponenten, Systeme und Maßnahmen, welche den klimaschützenden Betrieb der bereits verwendeten Klimatechnik zu optimieren. Dabei ist es egal ob Sie die Kälteanlage für Ihre private Nutzung oder im gewerblichen Bereich benötigen – beide Optionen werden derzeit durch die BAFA Förderung für Kälteanlagen bezuschusst!

Wichtig für die Förderung für Kälteanlagen: diese müssen mit nicht-halogenierten Kältemitteln, wie Propan, betrieben werden um die Anforderungen an die Steigerung der Energieeffizienz zu erfüllen. Auch für eine nachträgliche Umrüstung bereits bestehender Systeme kann eine BAFA Förderung beantragt werden, wobei zu beachten ist, dass Split- und Multisplit-Klimageräte nur unter bestimmten Bedingungen gefördert werden können. Generell sollten Sie vor der Anschaffung einer Kälte- und Klimaanlage über Fördermöglichkeiten nachdenken und nicht nur aufgrund der Förderung sondern auch im Hinblick auf Umwelt, Treibhauseffekt und Klimawandel ein umweltfreundliches Kältemittel wie Propan wählen. Dazu beraten wir Sie sehr gerne!

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GKKT Team auf dem Weg zur Beratung für BAFA Förderung Kälteanlage

Folgende Maßnahmen sind von der BAFA Förderung Kälteanlage abgedeckt:

  • Installation von Kälteanlagen (mit nicht-halogenierten Kältemitteln) sowie deren Komponenten oder Systeme wie:
    Flüssigkeitskühlsätze, Ab- und Adsorptionsanlagen, Gewerbekälteanlagen, Adiabate Rückkühler, Trockenkühler
  • Installation von Wärmepumpen zur Abwärmenutzung sowie deren Komponenten oder Systeme
  • Integration von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien
  • Umrüstung von kleinen Kälteanlagen zur Effizienzsteigerung

Regelungen und Richtlinien werden teils nachträglich angepasst und erweitert: Eine gesamte Übersicht aller förderfähigen Anlagen sind auf den Seiten des BAFA zu finden.

Sofern alle Fördervoraussetzungen eingehalten werden, ist eine Förderung in Höhe von bis zu 60.000€ pro Wohneinheit möglich, wobei der Betrag maximal 50% der förderfähigen Ausgaben betragen kann und die Mindestinvestition bei 2.000€ liegen muss.

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Wer kann die BAFA Förderung für Kälteanlagen in Anspruch nehmen?

Während zu Beginn ausschließlich Unternehmen, öffentliche Institutionen und gemeinnützige Organisationen die Förderung beantragen konnten, wurden mittlerweile unter bestimmten Voraussetzungen auch Privathaushalte berücksichtigt. Mobile Klimageräte und veraltete Modelle mit halogenierten Kältemitteln sind von der Förderung ausgeschlossen. Wenn Sie Ihre Kälteanlage als primärer Wärmeerzeuger zur Heizmöglichkeit nutzen wollen und dabei entsprechende Anforderungen erfüllen, können Sie bis zu 40% durch eine Förderung bezuschussen lassen. Bei dieser Variante ist die Energieverbrauch-Erfassung mit einer Effizienzanzeige unabdingbar. Berücksichtigen sollten Antragsteller der Förderungen für Kälteanlagen in jedem Fall die konkreten Auflagen: einige Förderungen werden erst dann möglich, wenn die Beauftragung für die Installation oder das Umrüsten der Kälteanlage erst nach dem genehmigten Förderantrag erfolgt.

Mit welcher Betragshöhe ist für die Förderung von Kälteanlagen zu rechnen?

Abhängig von Ihrem individuellen Bau- oder Sanierungsprojekt bzw. der Modernisierungsmaßnahme und den damit einhergehenden Anforderungen der verwendeten Kälteanlagen und Klimalösungen, wird die Bestätigung der Förderung sowie die Art und Höhe der möglichen Förderung immer individuell errechnet. Je nach gewähltem Förderprogramm können einzelne Maßnahmen für Kälteanlagen in Nichtwohngebäuden mit einem prozentualen Anteil von bis zu 20% bezuschusst werden und sind auf einen Höchstwert von 60.000€ begrenzt. Die Bearbeitung von Förderanträgen beim BAFA dauert im Durchschnitt zwischen sechs Wochen und drei Monaten. Nach der Bewilligung des Antrags, wird der Umsetzungs-Nachweis eingereicht auf welchen nach erfolgreicher Prüfung die Auszahlung des Betrags folgt.

Kälteanlagenbauer in Köln arbeiten an Klimaanlage

Sie benötigen Unterstützung bei der Auswahl einer Kälte-/Klimalösung mit Möglichkeit auf Förderung?

Dann lassen Sie sich am besten direkt von Experten beraten! Wir kennen die aktuellen Standards auf dem Markt, wissen welche Anlagen für welchen Einsatzzweck bestens geeignet sind und langlebig ihren Dienst leisten. Auch bei Umrüstungen von bestehenden Kälteanlagen stehen wir Ihnen gerne als Partner zur Seite und erklären Ihnen worauf es ankommt. Dabei berücksichtigen wir gerne auch die möglichen BAFA Förderungen für Kälteanlagen und liefern Ihnen alle relevanten Informationen zur Energieeffizienz welche für eine erfolgreiche Beantragung der Förderung und deren Bewilligung notwendig sind. Machen Sie sich gern einen ersten Eindruck von unserem Team auf unserer Website und kontaktieren Sie uns jederzeit unverbindlich für eine erste Beratung zu Ihrem Anliegen – wir freuen uns drauf!

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BAFA Förderung Kälteanlage – so kann GKKT helfen

Die Förderung Kälteanlage ist nicht neu, schon seit einiger Zeit sind finanzielle Bezuschussungen im Bereich der Kälte- und Klimatechnik möglich. Und dass nicht nur für den gewerblichen Bereich: auch in privaten Wohngebäuden ist es unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen möglich eine Förderung Kälteanlage zu beantragen. So ist es zum Beispiel möglich eine Klimaanlage als Wärmepumpe mit Kältefunktion fördern zu lassen, wobei die Wärmepumpe vorrangig zur Heizung des Wohnraums genutzt werden muss. Das BAFA veröffentlicht stets eine aktuelle Liste der förderfähigen Kälteanlagen und konkreten Voraussetzungen. Reine Klimaanlagen werden nur im gewerblichen Bereich gefördert und da auch nur in Nicht-Wohngebäuden. Sie sehen, es gibt einige Dinge zu beachten, deswegen empfehlen wir Ihnen schon rechtzeitig vor Anschaffung einer Klimalösung eine Beratung für die Förderung Kälteanlage einzuholen – gerne helfen wir Ihnen hier weiter!